Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Beier Consult GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren gewerblichen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassungen, Personalvermittlungen sowie Dienst- und Werkverträgen.

2. Arbeitnehmerüberlassung (AÜ)

2.1. Die Beier Consult GmbH ist im Besitz einer gültigen Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 AÜG.

2.2. Der überlassene Mitarbeiter wird nach den Weisungen des Auftraggebers tätig. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die geltenden Arbeitsschutz-, Unfallverhütungs- und Arbeitszeitvorschriften einzuhalten.

2.3. Der Auftraggeber hat die Beier Consult GmbH unverzüglich über Unfälle oder sonstige besondere Vorkommnisse zu informieren.

2.4. Eine Übernahme des überlassenen Mitarbeiters in ein Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber oder einem verbundenen Unternehmen ist nur gegen Zahlung einer Übernahmevergütung zulässig.

2.5. Übernahmevergütung gemäß iGZ-Staffelung:
Übernimmt der Auftraggeber einen von der Beier Consult GmbH überlassenen Mitarbeiter in ein direktes Arbeitsverhältnis – sei es während des Einsatzes oder bis zu 6 Monate nach dessen Beendigung – ist eine Übernahmevergütung fällig. Diese beträgt:
– 2,0 Bruttomonatsgehälter bei einer Einsatzdauer von weniger als 3 Monaten
– 1,5 Bruttomonatsgehälter bei einer Einsatzdauer von 3 bis unter 6 Monaten
– 1,0 Bruttomonatsgehalt bei einer Einsatzdauer von 6 bis unter 9 Monaten
– 0,5 Bruttomonatsgehalt bei einer Einsatzdauer von 9 bis unter 12 Monaten
– 0 Bruttomonatsgehälter bei einer Einsatzdauer von 12 Monaten oder mehr
Maßgeblich ist das mit dem Mitarbeiter vereinbarte Bruttomonatsgehalt im neuen Arbeitsverhältnis. Die Übernahmevergütung ist mit Beginn des Arbeitsverhältnisses fällig.

3. Personalvermittlung

3.1. Kommt infolge der Vermittlung durch die Beier Consult GmbH ein Anstellungsvertrag zwischen dem vermittelten Kandidaten und dem Auftraggeber zustande, ist eine Vermittlungsprovision fällig.

3.2. Diese beträgt 25 % des zwischen dem Auftraggeber und dem vermittelten Kandidaten vereinbarten Bruttojahresgehalts (inkl. variabler Bestandteile). Die Provision ist mit Vertragsabschluss zwischen Auftraggeber und Kandidat, spätestens jedoch 7 Tage nach Beschäftigungsbeginn fällig.

3.3. Der Anspruch bleibt bestehen, wenn das Beschäftigungsverhältnis innerhalb von 12 Monaten nach der Vorstellung zustande kommt.

3.4. Ist dem Auftraggeber der Kandidat bereits bekannt, ist dies innerhalb von 3 Werktagen nach Übersendung der Unterlagen schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt die Vermittlung als ursächlich.

4. Dienst- und Werkverträge

4.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Erbringung der vereinbarten Dienst- oder Werkleistung nach aktuellem Stand der Technik und unter Einsatz geeigneten Fachpersonals.

4.2. Leistungsfristen und -termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

4.3. Bei Werkverträgen ist der Auftraggeber verpflichtet, die Leistung nach Abnahme unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich zu rügen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.

5. Haftung

5.1. Die Beier Consult GmbH haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

5.2. Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Produktionsausfall, ist ausgeschlossen.

5.3. Bei Arbeitnehmerüberlassung ist eine Haftung für Schäden durch den überlassenen Mitarbeiter ausgeschlossen, es sei denn, die Beier Consult GmbH hat die Auswahl grob fahrlässig oder vorsätzlich fehlerhaft vorgenommen.

6. Vertraulichkeit und Datenschutz

6.1. Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen.

6.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, personenbezogene Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen zu behandeln.

7. Schlussbestimmungen

7.1. Erfüllungsort ist der Sitz der Beier Consult GmbH.

7.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz der Beier Consult GmbH.

7.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.